Covid19-Impfungen
>> Impfstoff: Comirnaty an BA.4./5. angepasst
Wir impfen wieder ab Januar 2023.
Elektronische Krankmeldung
>> Ab Januar 23 für alle Arbeitgeber Pflicht
Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Dies gilt auch für Praxen.
Mit der Umstellung des Verfahrens müssen Arztpraxen nicht mehr in jedem Fall ihren Patientinnen und Patienten eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) für den Arbeitgeber aushändigen. Dies ist nur noch in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitslose, oder auf Wunsch des Patienten erforderlich.
Das Verfahren zur elektronischen AU-Bescheinigung sieht vor, dass Ärzte die Daten der Krankschreibung digital an die Krankenkassen senden. Diese wiederum übermitteln die Daten an die Arbeitgeber. Ein Papierausdruck ist somit weder für die Kassen noch für den Arbeitgeber erforderlich, wenn die Übermittlung reibungslos funktioniert.
Arbeitnehmer sind ab Januar weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail, unverzüglich darüber zu informieren, dass sie krankheitsbedingt ausfallen. Liegt eine AU-Bescheinigung vor, kann der Arbeitgeber die AU-Daten bei der Krankenkasse des Beschäftigten elektronisch abrufen. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen.
Urlaub
>> Vertretung
Die Praxis ist fast immer besetzt. Aber auch wir brauchen mal eine Auszeit.
Sollte die Praxis geschlossen sein, wird dies hier gepostet.
Während einer Feriensprechstunde/Urlaubszeiten vertreten uns folgende Praxen:
Praxis Herrmann und Kollegen
Marktplatz 3, 55270 Schwabenheim
T. 06130. 941 880
Praxis Dres. Marita & Alexander Mentel
Rosenstr. 6, 55270 Schwabenheim
T. 06130. 221
Praxis Uwe Thomas
Bovoloner Allee 4, 55271 Stadecken-Elsheim
T. 06136. 3409
Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich an die
Ärztliche Bereitschaft unter der 116 117.
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Impfpflicht
>> gegen Masern
Alle nach 1970 geborenen Patient*innen sollten Ihren Masernimpfschutz überprüfen.
Bei nicht vorhandener Impfung sollten Sie sich impfen lassen.